2. Vollprobe I Türöffnung Theorie & Praxis

Am Mittwoch den 20.03.2024 stand die zweite Vollprobe auf dem Programm. Das Hauptthema dieser Übung war die Türöffnung, da es in Notfällen vorkommen kann, dass die Feuerwehr vor verschlossenen Türen steht und das warten auf einen Schlüsseldienst bei Gefahr in Verzug nicht möglich ist.

Zu Beginn der Übung wurden die theoretischen Grundlagen zur Türöffnung besprochen bzw. von unserem Gruppenkommandant Manuel Allgäuer präsentiert. Wann ist eine Türöffnung Aufgabe der Feuerwehr oder des Schlüsseldienstes? Die Feuerwehr darf nur bei Gefahr im Verzug eine Tür öffnen.

Beispiele dafür sind, wenn sich ein Kleinkind in der Wohnung eingeschlossen hat oder Essen auf dem Herd vergessen wurde. Auch bei Amtshilfe für Polizei und Rettung kann die Feuerwehr tätig werden. Wir wählen immer den Weg des geringsten Widerstandes und besprachen die verschiedenen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen.

Im Nachgang wurden an zwei Modellen einerseits ein gekipptes Fenster und andererseits eine Türe bzw. ein Schließzylinder geöffnet.

Die Übung war eine wertvolle Gelegenheit, das theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen und die Fähigkeiten der Feuerwehrmitglieder zu stärken. Nach der Schulung mussten alle eine Erklärung unterschrieben, dass sie das angeeignete Wissen nur im Einsatzfall bzw. zu Übungszwecken anwenden.

Anbei einige Impressionen.

Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit!

Feuerwehr Thüringerberg